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— Wegzugsbesteuerung, DBA-Regeln und Selbstständigen-Fragen geprüft
Steuern beim Auswandern — das Thema macht mir ehrlich gesagt Kopfschmerzen. Nicht weil ich keine Ahnung habe, sondern weil es so komplex ist. Jedes Mal wenn ich mich in die Details vertiefe, stoße ich auf eine neue Ausnahme, eine neue Regelung, eine neue Falle. Das Doppelbesteuerungsabkommen klingt erstmal beruhigend — bis man merkt, dass es allein zwischen Deutschland und über 90 Ländern existiert und jedes anders funktioniert.
In diesem Artikel erkläre ich dir, was du als Selbstständiger beim Auswandern steuerlich wissen musst — von der Wegzugsbesteuerung über Mieteinnahmen bis zum DBA. Kein Juristendeutsch, aber auch keine falschen Vereinfachungen.
Ich plane selbst als Selbstständiger auszuwandern — und ich sage dir: Das Steuer-Thema ist das, was mich am meisten beschäftigt. Was passiert mit Eigentum in Deutschland wenn ich meinen Wohnsitz verlege? Wie läuft das mit der Wegzugsbesteuerung? Und was ist wenn ich noch Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie habe? Das sind keine theoretischen Fragen für mich, das sind echte Entscheidungen die ich treffen muss.
Mein klarer Rat: Dieser Artikel gibt dir einen Überblick und hilft dir die richtigen Fragen zu stellen. Aber für konkrete Entscheidungen — besonders wenn du Eigentum hast, GmbH-Anteile oder größere Einnahmen — kommst du um einen spezialisierten Steuerberater nicht herum. Das ist keine Werbung, das ist meine ehrliche Einschätzung nach eigener Recherche. Viele unterschätzen wie komplex das Thema sein kann. Hol dir Hilfe bevor du Fehler machst die du später teuer bezahlst.
Bist du nach dem Auswandern noch steuerpflichtig in Deutschland?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an — aber in vielen Fällen ja. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei Arten der Steuerpflicht:
Unbeschränkte Steuerpflicht gilt für alle, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dann muss das weltweite Einkommen in Deutschland versteuert werden. Diese Pflicht endet erst, wenn du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland vollständig aufgibst.
Beschränkte Steuerpflicht greift, wenn du zwar keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, aber noch inländische Einkünfte erzielst — zum Beispiel Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie oder Honorare von deutschen Kunden bei bestimmten Tätigkeiten. Dann musst du für diese Einkünfte weiterhin in Deutschland Steuern zahlen.
| Steuerpflicht | Voraussetzung | Was wird besteuert |
|---|---|---|
| Unbeschränkt | Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland | Weltweites Einkommen |
| Beschränkt | Kein deutscher Wohnsitz mehr, aber inländische Einkünfte | Nur Einkünfte aus deutschen Quellen |
| Keine Pflicht | Kein Wohnsitz, kein Aufenthalt, keine inländischen Einkünfte | — |
Wichtig: Der Wohnsitz gilt in Deutschland erst dann als aufgegeben, wenn du die Wohnung tatsächlich aufgibst — sie also vermietest, verkaufst oder dich vollständig abmeldest. Wer noch eine Wohnung in Deutschland unterhält (auch wenn er dort nur selten ist), gilt steuerlich oft noch als ansässig.
Wegzugsbesteuerung: Was ist das und wen trifft es?
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) ist eine der größten Überraschungen für viele Auswanderer. Vereinfacht: Wenn du Deutschland verlässt und dabei Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) im Wert von mehr als 1 % hältst, behandelt das Finanzamt das so, als hättest du diese Anteile zum aktuellen Verkehrswert veräußert — auch wenn du sie gar nicht verkauft hast.
Das bedeutet: Du schuldest Steuern auf Gewinne, die noch gar nicht realisiert wurden. Das Bundesministerium der Finanzen erläutert das Außensteuergesetz im Detail — die Praxis ist jedoch komplex und hängt stark vom Einzelfall ab.
Wen trifft die Wegzugsbesteuerung?
- Gesellschafter einer GmbH oder AG (ab 1 % Beteiligung)
- Inhaber von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften
- Personen, die mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren
Wen trifft sie nicht?
- Reine Einzelunternehmer und Freiberufler ohne GmbH-Anteile
- Personen die in einen EU- oder EWR-Staat ziehen (Stundung auf Antrag möglich)
- Wer weniger als 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig war
Bei einem Umzug innerhalb der EU oder des EWR kann die Steuer auf Antrag zinslos gestundet werden. Bei Drittstaaten (z.B. Thailand, Panama, Georgien) ist das nicht möglich — die Steuer wird sofort fällig. Das ist einer der Gründe warum der Wegzug in ein Nicht-EU-Land erheblich mehr steuerliche Planung erfordert.
Immobilien und Mieteinnahmen in Deutschland — was gilt nach dem Auswandern?
Das beschäftigt mich bei meiner eigenen Auswanderungsplanung am stärksten: Was passiert mit einer deutschen Immobilie wenn ich meinen Wohnsitz verlege?
Die Antwort ist klar: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien müssen in Deutschland versteuert werden — egal wo du wohnst. Das gilt über die beschränkte Steuerpflicht. Du musst weiterhin eine deutsche Steuererklärung abgeben, die Anlage V ausfüllen und die Einkünfte in Deutschland versteuern.
Was viele nicht wissen: Je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem neuen Wohnsitzland können diese Einkünfte dort angerechnet werden — du zahlst also nicht doppelt, aber du zahlst. Und du behältst die administrative Last einer deutschen Steuererklärung dauerhaft.
Wer plant, seine deutsche Immobilie zu verkaufen: Die 10-Jahres-Spekulationsfrist gilt auch nach dem Auswandern. Verkaufst du eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf, fällt in Deutschland Einkommensteuer auf den Gewinn an. Selbst genutzte Immobilien sind von dieser Frist ausgenommen — aber nur wenn du im Jahr des Verkaufs und den zwei Vorjahren selbst darin gewohnt hast.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) — einfach erklärt
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern, der regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat. Ziel ist es zu verhindern, dass du dasselbe Einkommen zweimal versteuerst. Deutschland hat mit über 90 Ländern DBAs abgeschlossen — die vollständige aktuelle Liste findest du direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de).
Die zwei Hauptmethoden im DBA:
- Freistellungsmethode: Bestimmte Einkünfte werden in Deutschland von der Steuer freigestellt — aber Achtung: Sie können trotzdem den deutschen Steuersatz erhöhen (Progressionsvorbehalt)
- Anrechnungsmethode: Im Ausland gezahlte Steuern werden auf die deutsche Steuerschuld angerechnet
| Land | DBA mit Deutschland | Hinweis für Auswanderer |
|---|---|---|
| Portugal | ✅ Ja | NHR-Regime: 10 Jahre Sonderbesteuerung für Neuankömmlinge |
| Spanien | ✅ Ja | Beckham Law für bestimmte Einkommensarten verfügbar |
| Ungarn | ✅ Ja | Flat Tax 15 % — günstig für Selbstständige und Freiberufler |
| Thailand | ✅ Ja | Nur ins Land überwiesene Einkünfte werden dort besteuert |
| Mexiko | ✅ Ja | Standardabkommen, keine besonderen Sonderregime |
| Panama | ❌ Nein | Kein DBA — erhöhtes Doppelbesteuerungsrisiko, individuelle Prüfung nötig |
| Dominikanische Republik | ❌ Nein | Kein DBA — steuerliche Planung vor dem Umzug zwingend |
Wichtig: Ein DBA schützt dich nicht automatisch vor jeder Steuer. Es regelt nur das Besteuerungsrecht. Mieteinnahmen, GmbH-Gewinne oder Renten aus deutschen Quellen folgen oft eigenen Regeln — unabhängig vom DBA. Wenn du in ein Land ohne DBA ziehst, musst du aktiv prüfen wie Einkünfte aus Deutschland dort behandelt werden.
Das ist einer der Gründe warum ich Panama trotz attraktivem Steuerniveau nicht leichtfertig empfehle — mehr dazu in meinem Überblick über die besten Auswanderungsländer für Deutsche.
Als Selbstständiger auswandern — was du konkret regeln musst
Wer als Freiberufler oder Gewerbetreibender auswandert, hat konkrete administrative Schritte zu erledigen:
Gewerbe in Deutschland abmelden
Das Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden — persönlich oder schriftlich, je nach Gemeinde. Die Abmeldung ist kostenlos und kann rückwirkend auf einen bestimmten Termin erfolgen. Solange ein Gewerbe in Deutschland angemeldet ist, besteht Gewerbesteuerpflicht.
Finanzamt informieren
Das zuständige Finanzamt muss über den Wegzug informiert werden. Du bleibst bis zur letzten Steuererklärung des Wegzugsjahres zur Abgabe verpflichtet. Bei beschränkter Steuerpflicht (Mieteinnahmen etc.) bleibt in der Regel das Finanzamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.
Gewerbe im Zielland anmelden
Ich würde das Gewerbe im Zielland anmelden — schon wegen der oft deutlich niedrigeren Steuersätze. Portugal bietet mit dem NHR-Regime interessante Optionen, Ungarn hat eine Flat Tax von 15 %. Das muss aber sauber aufgesetzt sein: Ein Scheinwohnsitz oder eine Briefkastenfirma ohne echte wirtschaftliche Substanz ist illegal und fliegt früher oder später auf.
Was ist mit deutschen Kunden?
Wenn du als Selbstständiger weiterhin für deutsche Kunden arbeitest, stellt sich die Frage ob dadurch eine Betriebsstätte in Deutschland entsteht. Freiberufliche Tätigkeiten (Beratung, Design, Programmierung) werden in der Regel im Wohnsitzland besteuert, wenn kein Büro oder fester Geschäftssitz in Deutschland existiert. Aber: Je nach Tätigkeit und DBA-Regelung kann das variieren — hier lohnt eine konkrete Prüfung.
Mehr zu den steuerlichen Grundlagen findest du in meinem Artikel über Steuern im Ausland — was wirklich gilt.
Zwei Szenarien aus der Auswanderer-Community
Zwei Situationen, die ich aus der Auswanderer-Community immer wieder höre — sie zeigen gut wie unterschiedlich die Ausgangslage sein kann:
Szenario 1 — Marcus, 34, Webentwickler (Freelancer, zieht nach Portugal):
Marcus meldet sein Gewerbe in Deutschland ab, verlegt seinen Wohnsitz nach Lissabon und meldet sich beim NHR-Regime an. Seine deutschen Kunden zahlen ihm weiter Honorare. Da er keine feste Betriebsstätte in Deutschland hat, werden seine Einkünfte primär in Portugal besteuert — dank DBA und NHR mit deutlichem Steuervorteil. Der Fallstrick: Er hat noch eine vermietete Wohnung in Berlin. Diese Mieteinnahmen muss er weiterhin in Deutschland versteuern und eine deutsche Steuererklärung abgeben. Die administrative Last bleibt.
Szenario 2 — Sabine, 58, frühere Unternehmerin mit GmbH-Anteilen (zieht nach Thailand):
Sabine hält 25 % an einer deutschen GmbH. Als sie nach Thailand auswandert, greift die Wegzugsbesteuerung — Deutschland behandelt ihre Anteile so, als wären sie zum aktuellen Verkehrswert veräußert worden. Da Thailand ein Drittland ist, gibt es keine Stundungsmöglichkeit. Sie muss Steuern auf stille Reserven zahlen, obwohl sie nichts verkauft hat. Ein rechtzeitig eingeschalteter Steuerberater hätte ihr empfohlen den Wegzug frühzeitig zu planen oder die Anteile vorher umzustrukturieren — und damit erhebliche Kosten vermieden.
Diese Szenarien zeigen: Die Ausgangslage bestimmt alles. Wer kein Eigentum und keine GmbH-Anteile hat, steht vor deutlich einfacheren Fragen als wer mit Vermögen und Beteiligungen auswandert. Meine komplette Auswandern-Checkliste hilft dir den Überblick zu behalten — aber ergänze das immer mit einer echten Steuerberatung für deinen Einzelfall.
Krankenversicherung und Steuern — der unterschätzte Zusammenhang
Ein Punkt der oft vergessen wird: Die Krankenversicherung hat steuerliche Auswirkungen. Wer in Deutschland gesetzlich versichert bleibt (freiwillig), zahlt Beiträge die steuerlich absetzbar sind. Wer ins Ausland wechselt, muss eine neue Versicherungssituation aufbauen — mit anderen steuerlichen Konsequenzen. Mehr dazu in meinem Artikel zur Krankenversicherung für Auswanderer.
Wann du unbedingt einen Steuerberater brauchst
Ich bin kein Fan davon, für jeden Kleinkram einen Berater zu empfehlen. Aber beim Auswandern gibt es klare Schwellen ab denen du dir ohne Berater selbst schadest:
- Du hältst GmbH-Anteile oder Aktien mit erheblichem Wertzuwachs
- Du besitzt Immobilien in Deutschland die du nicht sofort verkaufst
- Dein Zielland hat kein DBA mit Deutschland
- Du hast weiterhin deutsche Kunden und bist unsicher ob eine Betriebsstätte entsteht
- Du planst in ein Nicht-EU-Land zu ziehen
- Du hast Renten- oder Pensionsansprüche aus deutschen Quellen
Spezialisierte Steuerberater für Auswanderer findest du über das Auswärtige Amt — die Botschaften vieler Länder führen Listen empfohlener Berater vor Ort. Zusätzlich gibt es spezialisierte Kanzleien, die sich auf Expat-Steuern konzentrieren und sowohl deutsches als auch ausländisches Recht kennen.
FAQ: Steuern beim Auswandern als Selbstständiger
Muss ich in Deutschland Steuern zahlen wenn ich auswandere?
Nicht zwingend — aber in vielen Fällen ja. Wer seinen Wohnsitz vollständig aufgibt und keine Einkünfte mehr aus deutschen Quellen hat, endet die deutsche Steuerpflicht. Wer aber noch Mieteinnahmen, Renten oder GmbH-Anteile hat, bleibt zumindest beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Was ist die Wegzugsbesteuerung und wen betrifft sie?
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) betrifft Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften (ab 1 % Beteiligung), die Deutschland verlassen. Das Finanzamt behandelt die Anteile als fiktiv verkauft — stille Reserven werden besteuert, auch wenn kein Verkauf stattgefunden hat. Bei Umzug in EU/EWR-Länder kann die Steuer gestundet werden, bei Drittstaaten (z.B. Thailand, Panama) wird sie sofort fällig.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein DBA regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat. Deutschland hat über 90 DBAs abgeschlossen. Die Freistellungsmethode stellt Einkünfte in Deutschland frei (mit möglichem Progressionsvorbehalt), die Anrechnungsmethode rechnet im Ausland gezahlte Steuern an. Die vollständige DBA-Liste findet sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf bzst.de.
Wo melde ich mein Gewerbe an wenn ich als Selbstständiger auswandere?
In Deutschland wird das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet — kostenlos, rückwirkend möglich. Im Zielland gelten die dortigen Regelungen. Viele Selbstständige melden ein Einzelunternehmen im Zielland an um von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren (z.B. Portugal NHR, Ungarn 15 % Flat Tax). Wichtig: Der neue Wohnsitz muss echte Substanz haben — ein Scheinwohnsitz ist illegal.
Was passiert mit meiner deutschen Immobilie wenn ich auswandere?
Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien bleiben steuerpflichtig in Deutschland — unabhängig vom neuen Wohnsitz. Du musst weiterhin eine deutsche Steuererklärung abgeben (Anlage V). Beim Verkauf gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist. Je nach DBA werden diese Einkünfte im Wohnsitzland angerechnet oder freigestellt — doppelt zahlen solltest du nicht, aber Verwaltungsaufwand bleibt.